|
Fachgebiet: Strafrecht / Strafverteidigung
Auf kaum einem Rechtsgebiet ist fachkundige Hilfe so bedeutsam wie
dem Strafrecht.
Ein Strafverfahren stellt für den persönlich Betroffenen
häufig eine sehr belastende und nicht selten sogar existenzbedrohende
Situation dar, und zwar sowohl für den/die Beschuldigte/n als
auch dessen Angehörige, insbesondere wenn Untersuchungshaft
angeordnet wird. Aber auch wenn "nur" eine Geldstrafe
verhängt wird, droht ein Eintrag im Führungszeugnis und
die Geldstrafe erreicht meist vierstellige Summen.
Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, einen fachkundigen
Rechtsanwalt zu beauftragen.
Wir sind als Kanzlei schon seit vielen Jahren auf dem Gebiet des
Strafrechts und der Strafverteidigung spezialisiert. Mit Rechtsanwalt
Bernd Borgmann und Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht Olav Sydow sowie Rechtsanwältin Catrin Gastberg stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner
für alle Bereiche des Strafrechts zur Verfügung. Als Kanzlei
mit Sitz in Berlin sind wir überwiegend im Raum Berlin/Brandenburg
tätig, übernehmen aber strafrechtliche Mandate im gesamten
Bundesgebiet.
Für dringende Fälle in Strafsachen und anderen eiligen Angelegenheiten haben wir eine Notrufnummer in Kooperation mit einer anderen Kanzlei eingerichtet.
Unter 0173 / 637 33 46 können Sie in dringenden Angelegenheiten regelmäßig auch abends und am Wochenende Rechtsanwalt Bernd Borgmann, Rechtsanwalt Olav Sydow oder Rechtsanwalt Thilo Schmidt erreichen.
Unsere Kanzlei arbeitet darüber hinaus seit vielen Jahren sehr
eng mit einem renommierten Detektivbüro zusammen. Dies kann
gerade in schwierig gelagerten Fällen die Aufdeckung
von entscheidenden Informationen ermöglichen, durch die das Verfahren eine positive
Wendung nimmt.
Im Strafrecht als besonderem Teilbereich des öffentlichen Rechts
hat sich der Staat weitreichende Eingriffsmöglichkeiten geschaffen.
Dies reicht von den besonderen Befugnissen im Rahmen der Ermittlungstätigkeit
bis zu den Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, die bis
zum Freiheitsentzug reichen. Dieser staatlichen Übermacht in
Form der Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft)
und dem Gericht steht man als Betroffener häufig ohnmächtig
und hilflos gegenüber, gerade bei Vollzug eines Durchsuchungsbeschlusss
und/oder einer Beschlagnahme.
[Dazu kommt, dass sich gerade in den letzten Jahren teilweise eine
Tendenz abzeichnet, durch zweifelhafte Methoden zu versuchen, die
Rechte des Beschuldigten zu umgehen, um Beweismittel oder ein Geständnis
zu erlangen.]
Sowohl als Beschuldigter oder Angeklagter als auch Angehöriger
eines Beschuldigten / Angeklagten ist es daher in den meisten Fällen
ratsam, so frühzeitig wie möglich einen Rechtsanwalt mit
der Strafverteidigung zu beauftragen, schon bevor ein Strafbefehl
oder eine Anklageschrift erlassen werden.
Gerade für die entscheidenden Fragen, ob und wenn ja, welche
Angaben zur Sache gemacht werden können, welche polizeilichen
Maßnahmen zulässig sind und was dagegen getan werden
kann, ob Anträge im Ermittlungsverfahren gestellt oder Zeugen
benannt werden, ist die Beiziehung eines fachlich versierten Strafverteidigers
eine oft genug unerlässliche Hilfe, da man als Betroffener
meist zu sehr persönlich beeinträchtigt ist, um die Lage
richtig einzuschätzen und den Inhalt der Ermittlungsakte nicht
kennt. Vereinbaren Sie deshalb umgehend einen Besprechungstermin
mit uns.
Häufig auftretende Bereiche unserer Beratungs- und Vertretungspraxis
im Strafrecht führen wir nachstehend auf, wobei wir selbstverständlich
auch auf Gebieten tätig werden, die hier aus Platzgründen
nicht angeführt werden können:
- Betäubungsmittelrecht / Drogendelikte
- Sexualdelikte
- Wirtschaftsstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldangelegenheiten
- Führerscheinrecht
- Steuerstrafrecht
- Jugendstrafrecht
Das Honorar für unsere Tätigkeit richtet sich nach dem
Aufwand in der Angelegenheit, der je nach Fall unterschiedlich ist.
Am Anfang der Tätigkeit ist es allerdings teilweise nicht immer
sofort möglich, die insgesamt anfallenden Kosten zu überblicken,
insbesondere wenn die Ermittlungen noch andauern. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
sieht einen Rahmen vor, innerhalb derer der Rechtsanwalt die Gebühren
nach verschiedenen Kriterien festlegt.
Wir vereinbaren daher mit Ihnen der Regel die Zahlung eines Honorarvorschusses
und schließen, sobald dies möglich ist, eine für
beide Seiten verbindliche Honorarvereinbarung ab, damit Sie schnellstmöglich
Sicherheit haben und keine unangenehmen Überraschungen erleben.
In einer Besprechung erörtern wir dies mit Ihnen gerne im Detail.
|