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Fachgebiet: Strafrecht / Strafverteidigung

Auf kaum einem Rechtsgebiet ist fachkundige Hilfe so bedeutsam wie dem Strafrecht.

Ein Strafverfahren stellt für den persönlich Betroffenen häufig eine sehr belastende und nicht selten sogar existenzbedrohende Situation dar, und zwar sowohl für den/die Beschuldigte/n als auch dessen Angehörige, insbesondere wenn Untersuchungshaft angeordnet wird. Aber auch wenn "nur" eine Geldstrafe verhängt wird, droht ein Eintrag im Führungszeugnis und die Geldstrafe erreicht meist vierstellige Summen.

Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu beauftragen.

Wir sind als Kanzlei schon seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Strafrechts und der Strafverteidigung spezialisiert. Mit Rechtsanwalt Bernd Borgmann und Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht Olav Sydow sowie Rechtsanwältin Catrin Gastberg stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner für alle Bereiche des Strafrechts zur Verfügung. Als Kanzlei mit Sitz in Berlin sind wir überwiegend im Raum Berlin/Brandenburg tätig, übernehmen aber strafrechtliche Mandate im gesamten Bundesgebiet.

Für dringende Fälle in Strafsachen und anderen eiligen Angelegenheiten haben wir eine Notrufnummer in Kooperation mit einer anderen Kanzlei eingerichtet.

Unter 0173 / 637 33 46 können Sie in dringenden Angelegenheiten regelmäßig auch abends und am Wochenende Rechtsanwalt Bernd Borgmann, Rechtsanwalt Olav Sydow oder Rechtsanwalt Thilo Schmidt erreichen.

Unsere Kanzlei arbeitet darüber hinaus seit vielen Jahren sehr eng mit einem renommierten Detektivbüro zusammen. Dies kann gerade in schwierig gelagerten Fällen die Aufdeckung von entscheidenden Informationen ermöglichen, durch die das Verfahren eine positive Wendung nimmt.

Im Strafrecht als besonderem Teilbereich des öffentlichen Rechts hat sich der Staat weitreichende Eingriffsmöglichkeiten geschaffen. Dies reicht von den besonderen Befugnissen im Rahmen der Ermittlungstätigkeit bis zu den Folgen einer rechtskräftigen Verurteilung, die bis zum Freiheitsentzug reichen. Dieser staatlichen Übermacht in Form der Ermittlungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) und dem Gericht steht man als Betroffener häufig ohnmächtig und hilflos gegenüber, gerade bei Vollzug eines Durchsuchungsbeschlusss und/oder einer Beschlagnahme.

[Dazu kommt, dass sich gerade in den letzten Jahren teilweise eine Tendenz abzeichnet, durch zweifelhafte Methoden zu versuchen, die Rechte des Beschuldigten zu umgehen, um Beweismittel oder ein Geständnis zu erlangen.]

Sowohl als Beschuldigter oder Angeklagter als auch Angehöriger eines Beschuldigten / Angeklagten ist es daher in den meisten Fällen ratsam, so frühzeitig wie möglich einen Rechtsanwalt mit der Strafverteidigung zu beauftragen, schon bevor ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift erlassen werden.

Gerade für die entscheidenden Fragen, ob und wenn ja, welche Angaben zur Sache gemacht werden können, welche polizeilichen Maßnahmen zulässig sind und was dagegen getan werden kann, ob Anträge im Ermittlungsverfahren gestellt oder Zeugen benannt werden, ist die Beiziehung eines fachlich versierten Strafverteidigers eine oft genug unerlässliche Hilfe, da man als Betroffener meist zu sehr persönlich beeinträchtigt ist, um die Lage richtig einzuschätzen und den Inhalt der Ermittlungsakte nicht kennt. Vereinbaren Sie deshalb umgehend einen Besprechungstermin mit uns.

Häufig auftretende Bereiche unserer Beratungs- und Vertretungspraxis im Strafrecht führen wir nachstehend auf, wobei wir selbstverständlich auch auf Gebieten tätig werden, die hier aus Platzgründen nicht angeführt werden können:

- Betäubungsmittelrecht / Drogendelikte
- Sexualdelikte
- Wirtschaftsstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldangelegenheiten
- Führerscheinrecht
- Steuerstrafrecht
- Jugendstrafrecht

Das Honorar für unsere Tätigkeit richtet sich nach dem Aufwand in der Angelegenheit, der je nach Fall unterschiedlich ist. Am Anfang der Tätigkeit ist es allerdings teilweise nicht immer sofort möglich, die insgesamt anfallenden Kosten zu überblicken, insbesondere wenn die Ermittlungen noch andauern. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht einen Rahmen vor, innerhalb derer der Rechtsanwalt die Gebühren nach verschiedenen Kriterien festlegt.

Wir vereinbaren daher mit Ihnen der Regel die Zahlung eines Honorarvorschusses und schließen, sobald dies möglich ist, eine für beide Seiten verbindliche Honorarvereinbarung ab, damit Sie schnellstmöglich Sicherheit haben und keine unangenehmen Überraschungen erleben. In einer Besprechung erörtern wir dies mit Ihnen gerne im Detail.






Ihre Ansprechpartner für
alle Fragen zum Strafrecht:



Rechtsanwalt
Bernd Borgmann




Rechtsanwalt
O l a v    S y d o w




Rechtsanwältin
Catrin Gastberg




Adresse:
Mehringdamm 32
10961 Berlin

Kontakt:
Tel: 030 - 253 77 10
Fax: 030- 251 87 93
Mail: info@
kanzlei-mehringdamm.de

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