|
Rechtsschutzversicherung:
Rechtsschutzversicherungen sind heutzutage weit verbreitet und bieten
eine gute Möglichkeit, die durch einen Rechtsstreit entstehenden
Kosten nicht selber tragen zu müssen.
Art und Umfang des von Ihnen abgeschlossenen Rechtsschutz-versicherungsvertrages
bestimmen, ob und in welcher Höhe die Kosten von der Rechtsschutzversicherung
getragen werden. Da sich die Versicherungsbedingungen teilweise
erheblich unterscheiden, ist vor Abschluss des Vertrages ein genauer
Vergleich sinnvoll. Ihr Versicherungsmakler kann Ihnen genaueres
mitteilen. Einen guten Überblick gibt auch ein Rechtsschutzversicherungs-Test
der Stiftung Warentest aus dem Juli 2009.
Bei Neuabschluss einer Rechtsschutzversicherung ist zu beachten,
dass die meisten Versicherungsgesellschaften eine Sperrfrist von
mindestens drei Monaten nach Vertragsabschluss haben, in denen noch
keine Kosten übernommen werden.
Wir arbeiten mit allen der mehr als 30 Versicherungsgesellschaften
in Deutschland zusammen und können Ihnen deshalb bei Vorlage
des Rechtsschutzvertrages häufig schon vorab sagen, ob eine
Deckungszusage Ihre Rechtsschutzversicherung wahrscheinlich ist.
Die Anfragen für die Kostenübernahme werden im übrigen
von uns schnell und unproblematisch mit Ihrer Versicherungsgesellschaft
geklärt, wenn Sie dies nicht bereits vorab erledigt haben.
Unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft Sie rechtsschutzversichert
sind, haben Sie das das Recht der freien Auswahl Ihres Rechtsanwalts.
Sofern Ihre Gesellschaft Ihnen eigene Vertragsanwälte vorschlägt,
stellen diese Vorschläge nur Empfehlungen dar, an die Sie nicht
gebunden sind.
|