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Fachgebiet: Mietrecht
Vom (Wohnungs-)Mietrecht ist beinahe jeder betroffen, sei es als
Mieter oder Vermieter. Für ein konfliktfreies Verhältnis
ist es wichtig, zu wissen, welche Rechte und Pflichten Sie haben.
Die Ausgestaltung des Mietvertrages ist dafür von ganz entscheidender
Bedeutung.
Um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen, beraten
wir Sie gerne in allen mietrechtlichen Fragen, sowohl als Mieter
als auch als Vermieter. Mit Rechtsanwalt
Bernd Borgmann und Rechtsanwältin Catrin Gastberg
finden Sie bei uns sachkundige, kompetente und auf das Mietrecht
spezialisierte Ansprechpartner, die seit vielen Jahren auf diesem
Gebiet tätig sind.
Häufig Anlass für Streitigkeiten sind im Mietrecht insbesondere:
Kündigung/Räumung/Schönheitsreparaturen: Streitigkeiten
bei der Rückgabe der Wohnung können mitunter ein Vermögen
kosten. Es ist deshalb bereits vor Ende eines Mietverhältnisses
wichtig, Vorsorge zu treffen, damit es nachher nicht zu unangenehmen
Überraschungen kommt. Entscheidend sind dafür u.a. die
durch die Mietrechtsreform geänderten Kündigungsfristen,
die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen,
die Entfernung mietereigener Einbauten zu beachten u.v.m.
Mietmängel /-minderung: Einer der häufigsten Streitpunkte,
bei dem gleichzeitig auch die meisten Fehlinformationen und Halbwahrheiten
im Umlauf sind. Das Gesetz sieht im Falle eines Mangels oder der
Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs automatisch
das Recht zur Minderung des Mietpreises vor, unabhängig von
der Zustimmung des Vermieters. Schwierigkeiten bereitet in der Regel
die Bestimmung der Höhe einer solchen Minderung, die Sie am
besten mit uns als fachkundigen Anwälten besprechen.
Sowohl
eine zu hohe als auch eine zu niedrige Bestimmung der Minderung
können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, die Sie so
problemlos vermeiden können. Nach dem wir alle rechtlich relevanten
Tatsachen aufgenommen und geprüft haben, besprechen wir wir
Ihnen den adäquaten Minderungssatz.
Ein häufiger Streitpunkt ist zwischenzeitlich vom Bundesgerichtshof
entschieden worden: Nach der Mietrechtsreform steht nunmehr einem
Mieter auch rückwirkend das Recht für eine Mietminderung
zu, wenn er den Mangel dem Vermieter angezeigt hat und dieser untätig
geblieben ist. Das Recht zur Minderung der vertraglich vereinbarten
Miethöhe im Fall eines Fehlers der gemieteten Sache oder bei
Einschränkung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist
ein Anspruch kraft Gesetzes, der nicht von der Anerkennung des Vermieters
abhängt.
Rechtmäßigkeit von Mieterhöhungen: Durch
die ständigen Reformen des Mietrechts haben sich einige Änderungen
ergeben. Ein Vermieter kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen
eine Erhöhung der Miete bis zur Höhe der
ortsüblichen Vergleichsmiete fordern. Dafür sind aber
verschiedene Formalien einzuhalten und auch bei der Bestimmung der
ortsüblichen Vergleichsmiete werden häufig Fehler gemacht.
Häufig Streitpunkt sind auch Mieterhöhungen wegen Modernisierungsmaßnahmen.
Das betrifft insbesondere alle Maßnahmen, die zur nachhaltigen
Einsparungen von Energie und Wasser führen. Nicht selten löst
eine Modernisierung den Auszug des Mieters aus (was sich durchaus
vermeiden lässt) oder führt zu einer Mieterhöhung,
die sich schnell auf 1.000,- € jährlich belaufen kann.
Wir überprüfen gerne Ihr Mieterhöhungsschreiben auf
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.
Modernisierung und Baumaßnahmen in der Wohnung: Hier
geht es für beiden Seiten um viel Geld und Nerven. Die häufig
langwierigen und anstrengenden Bauarbeiten des Vermieters in Wohnung
und Gebäude müssen rechtzeitig angekündigt und mit
einem Höchstmaß an Rücksicht durchgeführt werden.
Dabei ist anhand des Einzelfalls zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen
die Maßnahmen vom Mieter zu dulden sind.
Wir überprüfen
für Sie die Zulässigkeit der angekündigten und durchgeführten
Maßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Gerne beraten
wir Sie und vertreten Ihre Interessen vom Beginn der Maßnahmen
bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach Abschluss der Arbeiten.
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