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Fachgebiet: Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten zunehmend
an Bedeutung und Umfang hinzugewonnen. Im einzelnen besteht es aus
einer Vielzahl kaum überschaubarer einzelner Gesetze, die dennoch
lückenhaft und unvollständig sind.
Häufig ist deshalb die Kenntnis der sich laufend weiterentwickelnden
und ändernden Rechtsprechung für eine erfolgreiche arbeitsrechtliche
Beratung und Prozessvertretung notwendig, ebenso wie die ggf. zu
berücksichtigenden tarifvertraglichen Regelungen.
Bei uns finden Sie mit Rechtsanwältin
Anja Bothe eine sachkundige, kompetente und auf das Arbeitsrecht
spezialisierte Ansprechpartnerin, die Sie bei allen auftretenden
Problemen unterstützt, sei es als Arbeitnehmer, Arbeitgeber
oder in anderer Weise. Die fachlichen Schwerpunkte der Tätigkeit
liegen dabei sowohl im Individual- als auch dem Kollektivarbeitsrecht, dem Disziplinarrecht sowie Zeitwertkonten.
Gegenstand der Beratungs- und Vertretungspraxis im Arbeitsrecht
ist der gesamte Bereich von der Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses,
das heißt der vertraglichen Gestaltung oder Überprüfung
von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen, über
auftretende Probleme im laufenden Arbeitsverhältnis, wie z.B.
Urlaubsansprüche, Gratifikationen, Krankheit, Abmahnungen u.v.m.,
bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch vertragliche
Vereinbarung oder Kündigung, Zahlung einer Abfindung etc.
Als Arbeitnehmer ist insbesondere zu beachten, dass die Fristen
für die Einreichung einer Klage gegen eine erfolgte Kündigung
sehr kurz und deshalb schnelles Handeln erforderlich ist. Eine Kündigungsschutzklage
muss beispielsweise spätestens drei Wochen nach Erhalt der
Kündigung erhoben werden. Wenn Sie sich als Arbeitnehmer gegen
eine Kündigung wehren wollen, vereinbaren Sie sofort einen
Termin, damit diese Frist nicht versäumt wird!
Vor dem Arbeitsgericht findet dann zunächst - meist spätestens
vier Wochen nach Einreichung der Klage eine Güteverhandlung
statt, in der versucht wird, eine gütliche Einigung, bspw.
durch Vereinbarung einer Abfindung, zwischen den Parteien zu erreichen.
Scheitert diese, wird in einem weiteren Termin das eigentliche Verfahren
durchgeführt.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens tragen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht in der ersten
Instanz ihre Kosten selber. Die Rechtsanwaltskosten ergeben sich
aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und sind bei Kündigungsschutzklagen
abhängig vom zuletzt erzielten Einkommen.
Vereinbaren Sie mit uns einen Besprechungstermin. Wir klären
gerne mit Ihnen alle anstehenden Fragen ausführlich und in
Ruhe.
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